Unsere Rechtsvertretung für Fotografen

Ihre Anliegen in unserem Fokus.

Verbandsanwälte des Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs (RSV)

Der Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs, kurz RSV, wurde 1969 als parteiungebundener, nicht auf Gewinn gerichteter Verein gegründet. Ihm gehören derzeit über 7.000 Berufsfotografen und rund 115 Reprografen aus ganz Österreich an. Hervorragende Aufgaben des RSV sind die Gewährung von Rechtsschutz in Urheberrechtsstreitigkeiten, die Eintreibung offener Rechnungen für die Mitglieder sowie die Einhaltung der gewerblichen Ordnung durchzusetzen.

Als Nachfolger von Rechtsanwalt Dr. Josef Schartmüller verfügt die Kanzlei Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte GmbH mit Rechtsanwalt Mag Florian Pitner und Rechtsanwältin Mag. Nina Steinmayr an der Spitze über eine jahrzehntelange und einmalige Kompetenz im Bereich der Foto- und Bildurheberrechte.

Als exklusive Verbandsanwälte sichern wir allen Berufsfotografen in Österreich die Möglichkeit einer jederzeitigen und vollkommen kostenlose Rechtsberatung zu.

Im Rahmen der Verbandsstatuten garantieren wir allen Mitgliedern des RSV drüber hinaus auch die kostenfreie Vertretung bei der außergerichtlichen und auch der gerichtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche wegen unbezahlter Rechnungen oder Verstößen gegen das Urheberrecht.

Mag. Florian Pitner

Mag. Florian Pitner
Rechtsanwalt

Spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht

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Mag. Nina Steinmayr

Mag. Nina Steinmayr
Rechtsanwältin

Spezialisiert auf Urheberrecht und allgemeines Zivilrecht

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Wir freuen uns auf ein kostenloses Gespräch mit Ihnen.

Rechtsberatung

Nutzen Sie diese Möglichkeit jeder Zeit und schildern Sie uns Ihre Anliegen telefonisch, per E-Mail und bei einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleien.

Oder Sie treffen uns im Rahmen der regelmäßigen WKO-Anwaltssprechstunden WKW und WKOÖ. Ihre Landesinnung informiert sie gerne.

Eintreibung

Zugunsten der RSV-Mitglieder besteht eine Rechtsschutzversicherung des RSV, diese deckt unter anderem die Eintreibung von Rechnungsforderungen bis zu € 6.000,00.

Urheberrecht

Die anwaltliche Vertretung in aktiven Urheberrechtsstreitigkeiten im Rahmen der bestehenden Rechtschutzversicherung für alle Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz.

Blog

Recht auf Namensnennung

Das Urheberrechtsgesetz gibt vor, dass der Urheber selbst bestimmen kann, ob und mit welcher Urheberbezeichnung sein Werk zu versehen ist. Die Rechtsbegriffe „Herstellerbezeichnung“ bzw. „Namensnennungsrecht“ meinen im Fachjargon den dort geläufigeren „Copyrightvermerk“, der vor allem den BerufsfotografInnen ein Begriff sein sollte. weiterlesen

Verwertungsrechte

Der Urheber hat gemäß § 14 Abs 1 UrhG mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht, sein Werk auf die ihm durch die Vorschriften im Urheberrechtsgesetz vorbehaltenen Arten zu verwerten. weiterlesen

Werknutzungsbewilligung / Werknutzungsrecht

Ganz allgemein versteht man unter dem Werknutzungsrecht die Befugnis, das Lichtbilder im Umfang der vertraglichen Vereinbarung zu nutzen. weiterlesen

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