Unsere Rechtsvertretung für Fotografen
Ihre Anliegen in unserem Fokus.
Verbandsanwälte des Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs (RSV)
Der Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs, kurz RSV, wurde 1969 als parteiungebundener, nicht auf Gewinn gerichteter Verein gegründet. Ihm gehören derzeit über 7.000 Berufsfotografen und rund 115 Reprografen aus ganz Österreich an. Hervorragende Aufgaben des RSV sind die Gewährung von Rechtsschutz in Urheberrechtsstreitigkeiten, die Eintreibung offener Rechnungen für die Mitglieder sowie die Einhaltung der gewerblichen Ordnung durchzusetzen.
Als Nachfolger von Rechtsanwalt Dr. Josef Schartmüller verfügt die Kanzlei Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte GmbH mit Rechtsanwalt Mag Florian Pitner und Rechtsanwältin Mag. Nina Steinmayr an der Spitze über eine jahrzehntelange und einmalige Kompetenz im Bereich der Foto- und Bildurheberrechte.
Als exklusive Verbandsanwälte sichern wir allen Berufsfotografen in Österreich die Möglichkeit einer jederzeitigen und vollkommen kostenlose Rechtsberatung zu.
Im Rahmen der Verbandsstatuten garantieren wir allen Mitgliedern des RSV drüber hinaus auch die kostenfreie Vertretung bei der außergerichtlichen und auch der gerichtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche wegen unbezahlter Rechnungen oder Verstößen gegen das Urheberrecht.
Mag. Florian Pitner
Rechtsanwalt
Spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht
Mag. Nina Steinmayr
Rechtsanwältin
Spezialisiert auf Urheberrecht und allgemeines Zivilrecht
Wir freuen uns auf ein kostenloses Gespräch mit Ihnen.
Rechtsberatung
Nutzen Sie diese Möglichkeit jeder Zeit und schildern Sie uns Ihre Anliegen telefonisch, per E-Mail und bei einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleien.
Oder Sie treffen uns im Rahmen der regelmäßigen WKO-Anwaltssprechstunden WKW und WKOÖ. Ihre Landesinnung informiert sie gerne.
Eintreibung
Zugunsten der RSV-Mitglieder besteht eine Rechtsschutzversicherung des RSV, diese deckt unter anderem die Eintreibung von Rechnungsforderungen bis zu € 6.000,00.
Urheberrecht
Die anwaltliche Vertretung in aktiven Urheberrechtsstreitigkeiten im Rahmen der bestehenden Rechtschutzversicherung für alle Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz.