Datenschutz für Fotograf:innen: Neue Entscheidung bringt klare Regeln

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Datenschutz für Fotograf:innen: Neue Entscheidung bringt klare Regeln

Datenschutz für Fotograf:innen: Neue Entscheidung bringt klare Regeln

Im Februar 2025 hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) eine Entscheidung veröffentlicht, die für alle in der Fotografie tätigen Personen von großer Bedeutung ist. Besonders betroffen: Aufnahmen von Kindern und Personen, bei denen sensible Daten wie die religiöse Zugehörigkeit erkennbar sind.

Diese Entscheidung stellt klar, dass das bloße Ablichten von Personen im öffentlichen Raum keine pauschale Legitimation zur Veröffentlichung darstellt. Gerade im Hinblick auf die DSGVO und den Schutz besonders sensibler personenbezogener Daten sind strenge Maßstäbe anzulegen.

Was bedeutet das für Ihre Arbeit als Fotograf:in?

Die Entscheidung der DSB macht deutlich: Die Veröffentlichung von Fotos im Internet oder auf Social Media muss immer datenschutzrechtlich geprüft werden. Im konkreten Fall wurde die Veröffentlichung von Bildern, auf denen unter anderem Kinder und Personen mit sichtbarer religiöser Zugehörigkeit zu sehen waren, als Verstoß gegen die DSGVO gewertet. Die betroffenen Aufnahmen mussten entfernt werden.

Die wesentlichen Punkte aus dieser Entscheidung:


1. Aufnahmen von Kindern

Fotos von Minderjährigen dürfen in der Regel nur dann veröffentlicht werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die abgebildeten Szenen einen privaten oder sensiblen Charakter haben – zum Beispiel beim Spielen, in der Schule oder bei familiären Veranstaltungen.


2. Sensible personenbezogene Daten

Die DSGVO zählt bestimmte Informationen zu den besonders schützenswerten Daten – darunter auch die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung. Wenn eine Person auf einem Foto anhand ihrer Kleidung oder anderer Merkmale als einer bestimmten Religion zugehörig erkennbar ist, ist das Bild ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person grundsätzlich nicht veröffentlichbar (Art. 9 DSGVO).


3. Veröffentlichung nur mit klarer Rechtsgrundlage

Auch scheinbar harmlose Fotos können datenschutzrechtlich problematisch sein – etwa wenn Personen beim Essen, in entspannter Haltung oder in privaten Momenten gezeigt werden. In solchen Fällen fehlt es häufig an einem „berechtigten Interesse“, das eine Veröffentlichung ohne Einwilligung rechtfertigen könnte.


Empfehlungen für Ihre fotografische Praxis

Damit Sie als Fotograf:in auch künftig rechtlich auf der sicheren Seite bleiben, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

  • Einwilligungen schriftlich einholen – insbesondere bei Kindern oder wenn sensible Inhalte betroffen sind.
  • Die Motivwahl bewusst treffen – vermeiden Sie unnötige Risiken, insbesondere bei Bildern mit potenziell schutzwürdigen Inhalten.
  • Datenschutzrechtliche Prüfung vor Veröffentlichung – im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Beratung, bevor Bilder online gestellt oder kommerziell verwertet werden.

Fazit

Diese aktuelle Entscheidung der Datenschutzbehörde unterstreicht einmal mehr, dass Datenschutz auch für Fotograf:innen ein zentrales Thema ist. Wer professionell und rechtssicher arbeiten möchte, braucht nicht nur ein gutes Auge für das Motiv, sondern auch ein klares Verständnis für die Rechte der abgebildeten Personen.

Die Rechtsanwälte Nina Steinmayr und Florian Pitner unterstützen Sie in rechtlichen Belangen zur DSGVO sowie zum Urheberrecht – sowohl beratend als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Kontaktieren Sie uns gerne unter
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